Trinkwasserleitungen – Hausinstallationen in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen

Trinkwasserinstallation – Trinkwasserleitung – Hausinstallation: Was ist gemeint?

All diese Begriffe bezeichnen die Leitungen und Anlagen innerhalb eines öffentlichen, gewerblichen oder privaten Gebäudes, die das Trinkwasser speichern, transportieren oder erwärmen. Entscheidend ist hierbei, dass sich die Verantwortlichkeit für die Anlage in dem Moment ändert, in dem das Wasser in das Gebäude fließt – ab hier ist nicht mehr der Wasserversorger für die Qualität des Wassers und die Instandhaltung der Leitungen und Anlagen verantwortlich, sondern der Besitzer, der Vermieter oder der Betreiber. Die ausgezeichnete Qualität des Trinkwassers in Deutschland können die Wasserversorger also dem Verbraucher nur bis zum Hauseingang gewähren. Was innerhalb eines Gebäudes geschieht, unterliegt dem Einfluss von Objektbetreiber und Nutzern.

Welche Gebäude sind gemeint?

Öffentliche Gebäude
Trinkwasser wird im „Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit“* zur Verfügung gestellt.
Dazu gehören zum Beispiel: Schulen, Kindergärten, Sport- und Freizeitstätten, Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen. Ausschlaggebend ist, dass es sich um wechselnde Nutzer handelt.

Gewerbliche Gebäude
Trinkwasser wird im „Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit“* zur Verfügung gestellt.
Dazu gehören beispielsweise: Betriebsstätten/Firmen (sofern nicht Eigentum), Mietshäuser, Bürogebäude

Manche Gebäude bzw. Trinkwasserinstallationen können damit auch beiden Tätigkeiten unterliegen; diese werden dann wie öffentliche Gebäude behandelt (z.B. Hotels, Supermärkte oder Einkaufszentren mit Kundentoiletten).

Welche Untersuchungspflichten gibt es für Trinkwasserinstallationen?

Trinkwasserinstallationen müssen vor allem auf Legionellen („Legionella spec.“*) untersucht werden. Hierzu muss eine systemische Untersuchung nach Trinkwasser-Verordnung durchgeführt werden, wenn für die Anlage folgende Punkte zutreffen (§14b*):

  • Die Trinkwasserinstallation befindet sich in einem öffentlichen oder/und gewerblichen Gebäude
  • Die Trinkwasserinstallation enthält eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung
  • Die Trinkwasserinstallation enthält Einrichtungen (wie Duschen), die das Wasser vernebeln

Häufigkeit der Untersuchung bei

  • öffentlichen Gebäuden: 1x im Jahr
  • gewerblichen Gebäuden: 1x alle 3 Jahre

Warum Trinkwasserinstallationen reinigen?

Trinkwasser bleibt nur hygienisch einwandfrei, wenn die Leitungen und Anlagen, durch die es fließt, in einem ebenso einwandfreien Zustand sind und bleiben. Trinkwasser ist zwar sauber, klar und genießbar, doch es enthält auch anorganische und organische Stoffe, die sich in Erwärmungsanlagen, an den Innenflächen der Leitungen, und in Armaturen als Biofilme, als Kalk oder in Form von anderen Ablagerungen absetzen können. Chemische und mikrobielle Prozesse können außerdem zu Rost und Korrosion führen. Legionellen vermehren sich besonders gut in warmem Wasser (25-45°C). Legionellen können vorhandene Biofilme an Rohrinnenflächen oder in Trinkwasserspeichern nutzen, um sich einzunisten oder zu vermehren.

Auch Trinkwasserinstallationen sollten regelmäßig gereinigt werden! Eine gründliche, hygienische Reinigung vermindert nicht nur das Risiko einer massenhaften Vermehrung von Legionellen und damit einer Gefährdung der Verbraucher, sie sorgt auch dafür, dass Kalk- und andere Ablagerungen entfernt werden und somit die Leitungen und Anlagen die besten Voraussetzungen haben auch langfristig die hohe Qualität des Trinkwassers zu erhalten.

Eine gründliche Reinigung mit anschließender Desinfektion sollte außerdem immer durchgeführt werden:

  • vor Erst- oder Wiederinbetriebnahme
  • nach Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen
  • nach Änderungen an den Leitungen oder den Anlagen
  • bei erhöhten Legionellen-Werten oder festgestellter Kontamination mit anderen potentiellen Krankheitserregern

Besonderheit in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden Menschen behandelt, die durch Krankheit, Operationen, Verletzungen und andere Faktoren geschwächt sind. Sie sind besonders anfällig für die sogenannten Krankenhausinfektionen (nosokomiale Infektionen), am häufigsten ausgelöst durch Bakterien, die über die Behandlung oder medizinische Geräte in oder an den Körper gelangen. In Deutschland und der EU gehört Pseudomonas aeruginosa zu den häufigsten „Krankenhauskeimen“. Pseudomonaden können Wundinfektionen, Harnwegsinfektionen und lebensgefährliche Lungenentzündungen oder Blutvergiftungen auslösen. Besonders problematisch ist, dass dieses Bakterium bereits von Natur eine oder sogar mehrere Resistenzen gegen übliche Antibiotika aufweist, Tendenz steigend. Untersuchungen haben gezeigt, dass in bis zu 50% aller Fälle von Infektionen mit Pseudomonaden eine Wasserquelle ursächlich ist. Und: mit erhöhter Untersuchungsfrequenz wurden auch immer häufiger Pseudomonaden in Trinkwasserinstallationen nachgewiesen! Mehr zu diesem Bakterium?

Was können Verantwortliche tun?

  • eine Gefährdungsanalyse für das gesamte Trinkwassersystem durchführen lassen
  • nicht benutzte Leitungen und Armaturen zurückbauen oder entfernen
  • regelmäßig (1x im Jahr) Trinkwasserleitungen und Erwärmer- oder Speicheranlagen gründlich reinigen und ggf. desinfizieren
  • Probenahme nicht nur auf Legionellen, sondern auch auf Pseudomonaden
  • in besonders sensiblen Bereichen: Trinkwasser aufbereiten für höhere hygienische Sicherheit
  • einen Wassersicherheitsplan (water safety plan) aufstellen und umsetzen

Welche Lösungen haben wir für Sie?

Wir sind spezialisiert auf die Entfernung von Ablagerungen, Biofilmen und Krankheitserregern. Legionellen und Pseudomonaden können nur nachhaltig aus dem System entfernt werden, wenn ihre Lebensgrundlage – der Biofilm – gründlich abgereinigt wird. Wir beseitigen Legionellen und Pseudomonaden effizient und nachhaltig mit unserer bewährten multi-step Spülung!

Lassen Sie sich von einer Fachfirma beraten. Kontaktieren Sie uns noch heute!

*Quelle: Ausführungshinweise zur Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV), §3 3.5, Stand: 6. Oktober 2020